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Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen. Daher kann eine Heilpraktiker auch keine Rezepte zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ausschreiben.

Weiterführende Informationen finden Sie u.a. auf heilpraktiker.org

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist daher eine clevere Möglichkeit für diesen Bereich eine Kostenerststattung zu erhalten.

Heilpraktiker-bkv

Alternative Heilmethoden in der betrieblichen Krankenversicherung

bkv-akupunktur
Weitere Leistungsbausteine

sind je nach bKV-Tarif:

  • Heilpraktiker
  • Physiotherapie
  • Chiropraktik
  • Akupunktur
  • Osteopathie
  • Blutegeltherapie

 

Vergleich der alternativen Heilmethoden in der bKV

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und stehen damit nicht im Dienst einer bestimmten Gesellschaft. Wir kennen die Unterschiede beim Umfang der Erstattungshöhen bei einer Vielzahl an bKV-Tarifen der führenden Anbieter. Wir zeigen Ihnen gern die unterschiedlichen Leistungsdetails und Beiträge auf.

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